1. Einleitende Bemerkungen
Das Unternehmen Lilien-Immobilien, Lilia Marie Müller, Steckensteiner Str. 94, 57537 Mittelhof (nachfolgend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „BGB“ genannt) als Immobilienmakler tätig. Eine Gebühr (Provision) wird nach §§ 652 ff. BGB erhoben. Das Unternehmen garantiert, dass es über die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betreiben eines Maklerbüros verfügt. Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand jedes Maklervertrages.
 

2. Bereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und Auftraggebern. Die in diesem Vertrag bezeichneten Kunden können entweder Verkäufer oder Käufer des Objekts oder Vermieter und Mieter sein und werden im Sinne der Bestellgrundsätze als Wohnungssuchende bezeichnet.

Wenn von einem Rahmenvertrag die Rede ist, dann ist damit ein Kauf-, Pacht- oder Pachtvertrag gemeint.

Bei Abweichungen oder Widersprüchen zu einzelnen Vertragsbestimmungen gehen die individuellen Vertragsbestimmungen vor.

3. Der Abschluss des Maklervertrages
Der Abschluss eines Maklervertrages bedarf keiner Schriftform. Wenn ein Makler etwas zum Kauf anbietet (zB Internet, Zeitungen, Aushänge), kann der Makler identifiziert werden, sein Provisionsbedarf wird im Erfolgsfall beziffert und er wird von der jeweiligen Partei kontaktiert, um ihn zu erhalten. Der Maklervertrag ist in diesem Fall mündlich und konkludent.
Soll bei Mietobjekten ein Provisionsanspruch gegenüber einem Wohnungssuchenden geltend gemacht werden, bedarf es für den Abschluss eines Maklervertrages eines Suchauftrages des Wohnungssuchenden in Textform. Zwischen dem Wohnungssuchenden und dem Makler kann nicht stillschweigend ein Maklervertrag geschlossen werden.
Der Maklervertrag zwischen Vermieter und Makler kommt zustande, wenn der Vermieter einen Auftrag erteilt und der Makler diesen annimmt.
Sofern ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen oder eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, geht die darin getroffene Vereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

4. Expositionshaftung
Da wir nicht alle Objektinformationen selbst ermitteln, übernehmen wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der in den  Exposes veröffentlichten Informationen. Beachten Sie, dass optimierte Grundrisse nicht unbedingt maßstabsgetreu gezeichnet sind. Einige der abgebildeten Möbel dienen nur der Veranschaulichung. Verbindliche Angaben finden sich immer nur in genehmigten Originalzeichnungen, Plänen oder Bauvorschriften.


5. Beratungspflichten
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie unsere diesbezügliche Aussage hören, ist dies nur als unverbindliche Information zu verstehen und sollte immer von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt (falls zutreffend) überprüft werden.


6. Gegenseitige Verpflichtungen
Die Parteien bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, den anderen Vertragspartner bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch Bereitstellung von Informationen, Informationen oder Erfahrungen zu unterstützen, um den Parteien ein reibungsloses und effizientes Arbeiten zu ermöglichen.


7. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer ermächtigt den Makler durch eine seperate Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, alle amtlichen Unterlagen und bevollmächtigt den WEG-Verwalter zur Ausübung seiner Rechte als Eigentümer der Wohnung.


8. Vorkenntnisse
Der Auftraggeber sieht das Angebot des Maklers als Anlass für den Abschluss des Rahmenvertrages. Ist der angebotene Artikel bekannt, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich unter Angabe der Quelle spätestens innerhalb von drei Werktagen zu beanstanden. Ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax an den Makler genügt. Widerspricht der Auftraggeber nicht, ist ihm die Berufung auf Vorkenntnisse untersagt. Wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, ist er verpflichtet, die entsprechende Maklerprovision und Mehrwertsteuer zu bezahlen.


9. Verbot der Offenlegung von Informationen
Alle Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur für seinen eigenen Gebrauch bestimmt. Daher ist es ihm ausdrücklich untersagt, ohne schriftliche Zustimmung des Maklers Informationen an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht und hat der Dritte, an den er Informationen übermittelt, mit dem Auftraggeber des Vermittlers einen Hauptvertrag abgeschlossen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Vermittler den Schaden in der vereinbarten Höhe der Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu ersetzen.

10. Doppelvertretung des Maklers
Bei einer Vermittlungssache in einem Kaufvertrag kann ein Makler sowohl den Verkäufer als auch den Käufer vertreten und eine Provision erhalten.
In Fällen, in denen ein Mietvertrag vertreten werden soll, kann der Makler nur für den Vermieter oder nur für den Mieter auf Provisionsbasis tätig werden.

11. Ersatzgeschäft, Wiederholungsgeschäft
Schließen der Auftraggeber des Maklers und der Auftraggeber des Maklers unterschiedliche Rahmenverträge über unterschiedliche Vertragsgegenstände ab oder wird im Wege der Zwangsvollstreckung anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein Zuschlag erhoben, so ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen.
Gleiches gilt, wenn im Zuge der Kontaktaufnahme mit dem Maklerkunden und dem Maklerkunden weitere Objekte des Kunden innerhalb von 12 Monaten bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrere dieser Objekte kauft, mietet oder pachtet. Ist mit dem Auftraggeber eine Provision vereinbart, so ist er in diesem Fall auch verpflichtet, die Provision an den Makler zu zahlen.
Darüber hinaus gilt diese Bestimmung, wenn anstelle eines Kaufvertrags ein Pacht- oder Mietvertrag abgeschlossen wird und umgekehrt.

12. Maklerprovision
Es gilt der in der Anzeige oder Impression angegebene Provisionssatz. Unsere Provisionen sind verhandelbar. Im Allgemeinen sind dies …
Bei Wohnmietobjekten: 2,32 Monatsmieten inkl. MwSt., bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit als Monatsmiete berechnet
Bei gewerblichen Mietobjekten:
Bei Mietverträgen unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 2,38 Monatsmieten) Bei Mietverträgen über 5 Jahre oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,48 Monatsmiete)
Bei Vereinbarung der Stundungsoption erhöht die Provision die Monatsmiete inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer weiter (= 1,19 Monatsmiete)
Kaufobjekt: 3,57 % des notariell beurkundeten Verkaufspreises (inkl. MwSt.) des Käufers.
Bei Vereinbarung von Kauf- und Vorkaufsrecht: 1,19 % inkl. MwSt. auf den vom Vorkaufsberechtigten ermittelten Wert. Der Wert errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich der damit verbundenen Nebenleistungen
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. MwSt. des Zessionars. Der Berechnung liegt der Wert des Erbbaurechts zugrunde. Der Wert errechnet sich aus dem während der Laufzeit des Mietvertrages fälligen Erbbauzins unter Verwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des entsprechenden Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank
Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder anderen Gesellschaftsrechten: 3,48 % des Wertes der vom Übertragenden und Erwerber übertragenen Anteile, einschließlich Mehrwertsteuer. Die Berechnung des Aktienwerts basiert auf dem Wert der Aktien des Unternehmens.
Sieht der schriftliche Maklervertrag eine andere Vergütung vor, so gilt dies als Vereinbarung.

Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kauf-, Pacht- oder Pachtvertrages aufgrund Maklerbescheinigung oder -vermittlung. Die Maklerprovision erlischt nach Unterzeichnung des Hauptvertrages (Kauf-, Pacht- oder Pachtvertrag).


13. Erstattung nachgewiesener Auslagen
Kommt der erwartete Vertragsabschluss nicht zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die im Rahmen der Auftragserfüllung entstandenen und erfassten Kosten (z. B. Werbung, Telefon, Reisen etc.) zu erstatten. Der Erstattungsbetrag darf jedoch 25 % der zu erwartenden Provision nicht übersteigen. Dies trifft nicht zu wenn es um ein Mietobject geht. Der pauschale Aufwendungsersatz ist in diesem Fall auf 25 Euro begrenzt.


14. Einmaliger Auslagenersatz
Wenn der Auftraggeber trotz vorheriger Unterlassungsaufforderungen weiterhin so schwerwiegend vertragswidrig handelt, dass dem Makler eine Zusammenarbeit mit ihm objektiv nicht zugemutet werden kann entsteht ein Anspruch auf 10 %  der vorgeshenen Gesamtprovision. Dies gilt nicht für Wohnungssuchaufträge. Der pauschale Aufwendungsersatz ist in diesem Fall auf 25 Euro begrenzt.

15. Vertragsstrafen bei Nichtabschluss des Hauptvertrages
Sofern der Makler nachweislich einen vertragswilligen Kaufinteressenten vermittelt und der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag abschließt, hat der Auftraggeber dem Makler pauschal 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dies gilt nicht für Wohnungssuchaufträge.

16. Provisionsansprüche bei nachträglicher Kündigung des Hauptvertrages
Wird der beurkundete oder vermittelte Rahmenvertrag nachträglich aufgehoben oder einvernehmlich aufgehoben oder aufgehoben, so erlischt die Vollmacht des Maklers nicht.

17. Rückfrageklausel
Vor Abschluss des Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler unter Angabe von Namen und Anschrift des voraussichtlichen Vertragspartners zu benachrichtigen. Dies soll dem Makler die Möglichkeit geben, zu überprüfen, ob der Hauptvertrag auf seine Validierungs- oder Maklertätigkeit zurückzuführen ist. Außerdem ermächtigt der Verkäufer den Makler auch nach Unterzeichnung des Rahmenvertrages für die Dauer von 24 Monaten zur Einsicht in das Grundbuch.

18. Haftung, Haftungsbeschränkung
Der Makler hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der an den Auftraggeber weitergegebenen Informationen nicht überprüft. Er gibt die Informationen weiter, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Vermieter oder einem berechtigten Dritten erhalten hat. Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Informationen zu überprüfen. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben.

19. Verjährung
Kundenansprüche gegen Makler verjähren nach drei Jahren. Dies gilt, sofern die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall kürzer ist.


20. Nebenabreden, Nebenabreden
Jeder Vertragspartner kann andere Vertragspartner schriftlich auffordern, den vereinbarten Leistungsumfang zu ändern. Nach Erhalt des Änderungswunsches prüft der Empfänger, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umsetzbar ist und teilt dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mit, ggf. mit Begründung.


21. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder nichtig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn ein Teil der Satzung ungültig oder unwirksam und ein anderer Teil gültig oder gültig ist. Unwirksame oder nichtige Klauseln werden durch Klauseln ersetzt, die den ursprünglichen Erwartungen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien möglichst nahe kommen und dem Vertrag im Übrigen nicht entgegenstehen.


22. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Vertreters (hier: Steckensteiner Str. 94, 57537 Mittelhof). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.